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188.22 LKG CH-TG

§ 35 Gesetz der Katholischen Synode über die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (LKG) - Amtsübergaben

Kirchenrat - Zuständigkeit
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§ 35 LKG · Amtsübergaben

1. Wenn ein Kirchgemeinderat gesamthaft durch einen anderen ersetzt wird, so nimmt eine Delegation des Kirchenrats die Amtsübergabe vor.

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