188.22
LKG
CH-TG
§ 35 Gesetz der Katholischen Synode über die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau (LKG) - Amtsübergaben
Kirchenrat - Zuständigkeit
§ 35 LKG · Amtsübergaben
1. Wenn ein Kirchgemeinderat gesamthaft durch einen anderen ersetzt wird, so nimmt eine Delegation des Kirchenrats die Amtsübergabe vor.