188.217
CH-TG
§ 6 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Kirchenrätliche Genehmigung von Beiträgen
§ 6 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Kirchenrätliche Genehmigung von Beiträgen
1. Die Beschlüsse der Kirchgemeinden im Sinne von § 5 unterliegen der Genehmigung des Kirchenrates.
2. Kirchgemeinden, die im Rahmen des Budgets einen Rahmenkredit für verschiedene Projekte beschliessen, können das Genehmigungsgesuch als Sammelgesuch stellen.