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§ 6 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Kirchenrätliche Genehmigung von Beiträgen

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§ 6 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Kirchenrätliche Genehmigung von Beiträgen

1. Die Beschlüsse der Kirchgemeinden im Sinne von § 5 unterliegen der Genehmigung des Kirchenrates.

2. Kirchgemeinden, die im Rahmen des Budgets einen Rahmenkredit für verschiedene Projekte beschliessen, können das Genehmigungsgesuch als Sammelgesuch stellen.

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