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§ 5 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Kirchgemeindemittel

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§ 5 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Kirchgemeindemittel

1. Die Kirchgemeinden sind berechtigt, Beiträge an eigene Projekte im Sinne des Fondszwecks zu beschliessen.

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