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§ 3 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Verwendung der Mittel

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§ 3 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Verwendung der Mittel

1. Die Mittel dienen in erster Linie der Förderung einmaliger oder zeitlich beschränkter Projekte, die fest umschrieben sind wie

1. Bauten (Kirchen, Kirchgemeindehäuser usw.)

2. Kirchliche Infrastrukturen wie Büroeinrichtungen

3. Kleindruckereien usw.

4. Unterrichtsmittel für Katechese, Liturgie u.ä.

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