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§ 2 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Äufnung

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§ 2 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Äufnung

1. Der Fonds wird geäufnet aus Mitteln der Zentralsteuer und Beiträgen der Kirchgemeinden sowie Spenden.

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