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§ 10 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds - Berichterstattung an die Synode

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§ 10 Reglement des Katholischen Kirchenrates betreffend Bau- und Strukturhilfefonds · Berichterstattung an die Synode

1. Der Kirchenrat erstattet der Synode jährlich schriftlichen Bericht über die gesprochenen Beiträge der Landeskirche sowie die Beiträge der Kirchgemeinden.

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