188.216
CH-TG
§ 3 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge - Förderung des Einbezugs von anderssprachigen Katholiken
Stellung der ausländischen und anderssprachigen Katholiken
§ 3 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge · Förderung des Einbezugs von anderssprachigen Katholiken
1. Die Landeskirche und die Kirchgemeinden fördern die angemessene Vertretung von anderssprachigen Katholikinnen und Katholiken in den Organen der Landeskirche und der Kirchgemeinden.