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188.216 CH-TG

§ 3 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge - Förderung des Einbezugs von anderssprachigen Katholiken

Stellung der ausländischen und anderssprachigen Katholiken
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§ 3 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge · Förderung des Einbezugs von anderssprachigen Katholiken

1. Die Landeskirche und die Kirchgemeinden fördern die angemessene Vertretung von anderssprachigen Katholikinnen und Katholiken in den Organen der Landeskirche und der Kirchgemeinden.

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