188.216
CH-TG
§ 2 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge - Stellung der ausländischen Katholiken
Stellung der ausländischen und anderssprachigen Katholiken
§ 2 Verordnung der Katholischen Synode des Kantons Thurgau über die Anderssprachigenseelsorge · Stellung der ausländischen Katholiken
1. Den katholischen Gläubigen ohne schweizerisches Bürgerrecht stehen in der Landeskirche und in den Kirchgemeinden die gleichen Rechte und Pflichten wie den schweizerischen Konfessionsangehörigen zu, mit der Einschränkung, dass sie das Stimm- und Wahlrecht erst aufgrund der im KOG genannten Bedingungen erhalten.