Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
188.212 CH-TG

§ 2 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen - Förderung der Bildungs- und Seelsorgetätigkeit

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen · Förderung der Bildungs- und Seelsorgetätigkeit

1. Die Landeskirche unterstützt spezifische Bildungs- und Seelsorgetätigkeiten, welche die Benediktinergemeinschaft in Absprache mit der Landeskirche im Kloster Fischingen anbietet.

← § 1 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen Zweck § 3 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →