188.212
CH-TG
§ 2 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen - Förderung der Bildungs- und Seelsorgetätigkeit
§ 2 Verordnung der Katholischen Synode betreffend Kloster Fischingen · Förderung der Bildungs- und Seelsorgetätigkeit
1. Die Landeskirche unterstützt spezifische Bildungs- und Seelsorgetätigkeiten, welche die Benediktinergemeinschaft in Absprache mit der Landeskirche im Kloster Fischingen anbietet.