188.211
CH-TG
§ 9 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Besoldungsklassen
Besoldungen des Personals - Besoldung
§ 9 Besoldungsverordnung · Besoldungsklassen
1. Es bestehen 22 Besoldungsklassen.
2. Für jede Besoldungklasse sind ein Minimum, ein erstes und ein zweites Maximum festgesetzt. Das erste Maximum beträgt 118 %, das zweite 136 % des Minimums. § 3 Ziff. 1.2 und § 4 Ziff. 1.2 bleiben vorbehalten.
3. Die Besoldungsansätze für die einzelnen Besoldungsklassen werden in der Lohntabelle festgelegt, die einen Bestandteil der Besoldungsverordnung (Anhang 1) bildet.