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§ 9 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Besoldungsklassen

Besoldungen des Personals - Besoldung
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§ 9 Besoldungsverordnung · Besoldungsklassen

1. Es bestehen 22 Besoldungsklassen.

2. Für jede Besoldungklasse sind ein Minimum, ein erstes und ein zweites Maximum festgesetzt. Das erste Maximum beträgt 118 %, das zweite 136 % des Minimums. § 3 Ziff. 1.2 und § 4 Ziff. 1.2 bleiben vorbehalten.

3. Die Besoldungsansätze für die einzelnen Besoldungsklassen werden in der Lohntabelle festgelegt, die einen Bestandteil der Besoldungsverordnung (Anhang 1) bildet.

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