188.211
CH-TG
§ 7 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Zuordnung
Besoldungen des Personals - Besoldung
§ 7 Besoldungsverordnung · Zuordnung
1. Für die Zuordnung der einzelnen Stellen gemäss Einreihungsplan ist auf landeskirchlicher Ebene der Kirchenrat zuständig.
2. Für die Zuordnung auf Kirchgemeindeebene liegt die Zuständigkeit bei der Kirchenvorsteherschaft.