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188.211 CH-TG

§ 7 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Zuordnung

Besoldungen des Personals - Besoldung
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§ 7 Besoldungsverordnung · Zuordnung

1. Für die Zuordnung der einzelnen Stellen gemäss Einreihungsplan ist auf landeskirchlicher Ebene der Kirchenrat zuständig.

2. Für die Zuordnung auf Kirchgemeindeebene liegt die Zuständigkeit bei der Kirchenvorsteherschaft.

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