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§ 6 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Einreihungsplan

Besoldungen des Personals - Besoldung
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§ 6 Besoldungsverordnung · Einreihungsplan

1. Der Einreihungsplan enthält die nach Funktionsbereichen und Besoldungsklassen geordneten Richtpositionen.

2. Jede Stelle wird, entsprechend ihrem Schwierigkeitsgrad, einer oder mehreren Besoldungsklassen zugeordnet.

3. Der Schwierigkeitsgrad wird bestimmt durch die verlangte Ausbildung und Erfahrung, die mit der Stelle verbundenen Anforderungen, die zu tragende Verantwortung sowie die psychische und körperliche Belastung.

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