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188.211 CH-TG

§ 39 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Freie Tage

Besoldungen des Personals - Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
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§ 39 Besoldungsverordnung · Freie Tage

1. Zuständig für die Bewilligung von Freitagen oder Urlaub sowie Kompensationstagen ist die Exekutive.

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