188.211
CH-TG
§ 22 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Teuerungszulage
Besoldungen des Personals - Besoldung
§ 22 Besoldungsverordnung · Teuerungszulage
1. Der Teuerungsausgleich auf den Grundbesoldungen und den Zulagen nach den § 23 und § 24 wird von der Exekutive im Rahmen des genehmigten Budgets festgelegt.