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188.211 CH-TG

§ 21 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - 2. Kinderzulage

Besoldungen des Personals - Besoldung
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§ 21 Besoldungsverordnung · 2. Kinderzulage

1. Die Kinderzulage respektive Ausbildungszulage richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz über die Kinder- und Ausbildungszulagen.

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