188.211
CH-TG
§ 1 Verordnung der Katholischen Synode betreffend die Besoldungen, Taggelder und Entschädigungen (Besoldungsverordnung) - Geltungsbereich
Grundlagen
§ 1 Besoldungsverordnung · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die allgemeinen Bestimmungen für alle Arbeitsverhältnisse, Besoldungen und Entschädigungen in der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau, unter Einschluss der Kirchgemeinden. Alle Arbeitsverhältnisse unterstehen dem öffentlichen Recht.
2. Für die Entschädigung von Personen, die Katechese im Nebenamt erteilen, erlässt der Kirchenrat Richtlinien (Anhang 6).