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188.21 LKV CH-TG

§ 34 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Weitere Angaben

Landeskirche - Finanzordnung
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§ 34 LKV · Weitere Angaben

1. Die Landeskirche kann Abgaben und Gebühren erheben. Diese sind ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.

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