188.21
LKV
CH-TG
§ 34 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Weitere Angaben
Landeskirche - Finanzordnung
§ 34 LKV · Weitere Angaben
1. Die Landeskirche kann Abgaben und Gebühren erheben. Diese sind ihrem Zweck entsprechend zu verwenden.