188.21
LKV
CH-TG
§ 3 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen - Begriff, Rechtsstellung, Zweck
§ 3 LKV · Zweck
1. Die Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau sowie die katholischen Kirchgemeinden fördern und unterstützen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und in Achtung des kirchlichen Rechts die pastorale Tätigkeit der katholischen Kirche im Kanton Thurgau, im Bistum Basel und in der Schweiz.