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188.21 LKV CH-TG

§ 27 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Zusammensetzung

Landeskirche - Kirchenrat
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§ 27 LKV · Zusammensetzung

1. Der Kirchenrat besteht aus fünf Mitgliedern.

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