188.21
LKV
CH-TG
§ 21 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Stellung
Landeskirche - Synode
§ 21 LKV · Stellung
1. Die Synode ist das oberste Organ der Landeskirche.
2. Ihr obliegt die landeskirchliche Gesetzgebung. Ferner steht ihr die Oberaufsicht in landeskirchlichen Angelegenheiten zu.