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188.21 LKV CH-TG

§ 21 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Stellung

Landeskirche - Synode
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§ 21 LKV · Stellung

1. Die Synode ist das oberste Organ der Landeskirche.

2. Ihr obliegt die landeskirchliche Gesetzgebung. Ferner steht ihr die Oberaufsicht in landeskirchlichen Angelegenheiten zu.

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