Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
188.21 LKV CH-TG

§ 17 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Organe

Landeskirche
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 LKV · Organe

1. Unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten erfüllen folgende Organe die Aufgaben der Landeskirche

1. die Synode;

2. der Kirchenrat;

3. die Rekurskommission und die Schlichtungsstelle.

← § 16 LKV Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Begriff der Landeskirche § 18 LKV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →