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188.21 LKV CH-TG

§ 13 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Verpflichtung zu nachhaltigem Handeln

Allgemeine Bestimmungen - Allgemeine Grundsätze
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§ 13 LKV · Verpflichtung zu nachhaltigem Handeln

1. Die Körperschaften fördern das Engagement zur Achtung und Bewahrung der Schöpfung insbesondere durch

1. die sparsame und nachhaltige Nutzung von Ressourcen;

2. den sorgsamen Umgang mit Mitgeschöpfen;

3. die Bevorzugung fair, umweltfreundlich und regional hergestellter Produkte und erbrachter Leistungen;

4. geeignete Informations- und Fortbildungsangebote sowie Projekte.

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