188.21
LKV
CH-TG
§ 13 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Verpflichtung zu nachhaltigem Handeln
Allgemeine Bestimmungen - Allgemeine Grundsätze
§ 13 LKV · Verpflichtung zu nachhaltigem Handeln
1. Die Körperschaften fördern das Engagement zur Achtung und Bewahrung der Schöpfung insbesondere durch
1. die sparsame und nachhaltige Nutzung von Ressourcen;
2. den sorgsamen Umgang mit Mitgeschöpfen;
3. die Bevorzugung fair, umweltfreundlich und regional hergestellter Produkte und erbrachter Leistungen;
4. geeignete Informations- und Fortbildungsangebote sowie Projekte.