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188.21 LKV CH-TG

§ 12 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Gleichstellung der Geschlechter

Allgemeine Bestimmungen - Allgemeine Grundsätze
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§ 12 LKV · Gleichstellung der Geschlechter

1. Die Körperschaften fördern die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter.

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