188.21
LKV
CH-TG
§ 11 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Beschlussfähigkeit
Allgemeine Bestimmungen - Behörden
§ 11 LKV · Beschlussfähigkeit
1. Die Synode, der Kirchenrat und die Kirchgemeinderäte sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.