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188.21 LKV CH-TG

§ 11 Verfassung der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (LKV) - Beschlussfähigkeit

Allgemeine Bestimmungen - Behörden
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§ 11 LKV · Beschlussfähigkeit

1. Die Synode, der Kirchenrat und die Kirchgemeinderäte sind beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist.

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