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188.131 CH-TG

Art. 4 Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel

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Art. 4 Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel

1. Der vom Bischof des Bistums nach dem Wortlaut von Art. 14 der Übereinkunft vom 26. März 1828 zu leistende Eid wird durch die folgende feierliche Erklärung ersetzt

«Vor den Vertretern der Kantone, die das Bistum Basel bilden, verspreche ich, wie es einem Bischof geziemt, dass ich der Schweizerischen Eidgenossenschaft und diesen Kantonen die Treue halten werde. Ich verspreche, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um in meiner Diözese das gute Einvernehmen zwischen der Römisch-katholischen Kirche und dem Staat, sowie den religiösen Frieden und das Wohl des Schweizer Volkes zu fördern.»

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