§ 34 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
§ 34 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
1. Zur Abreichung der Beiträge an den Gehalt des Bischofs, sowie an die übrigen gemeinsam zu bestreitenden Unkosten der Diözese soll für die kontrahierenden Stände als Skala ihre katholische Bevölkerung, welche dem Bistumssprengel einverleibt ist, dienen und dafür bis zu einer förmlichen Ausmittlung derselben nachstehendes Verhältnis angenommen sein, als
Für den Stand: Luzern; Seelen: 100 000
Für den Stand: Bern; Seelen: 44 000
Für den Stand: Solothurn; Seelen: 45 000
Für den Stand: Zug; Seelen: 14 000
Zusammen: 203 000
2. In dem auf die Ausführung der neuen Diözesaneinrichtung nachfolgenden nächsten Frühjahr soll eine förmliche Aufzählung der sämtlichen in der Diözese begriffenen katholischen Einwohner ohne Unterschied auf Heimatrechtigkeit und Rücksicht auf Alter auf Anordnung der Regierungen statthaben.
3. Diese Aufzählung wird von je 20 zu 20 Jahren zu dem nämlichen Zeitpunkte auf gleiche Weise erneuert.
4. Die Regierungen überreichen das Resultat dieser Aufzählungen nach Pfarreien oder Gemeinden abgeteilt, und mit ihrer Anerkennung und Beglaubigung förmlich bekleidet, zuhanden des Diözesanverbandes.