188.13
CH-TG
§ 26 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
Langenthaler Gesamtvertrag
§ 26 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
1. Diese Stiftskapläne sind ohne Zutun der übrigen Kantone aus ihren bisherigen Stiftungen zu besolden.