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§ 16 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel

Langenthaler Gesamtvertrag
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§ 16 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel

1. Der jährliche Gehalt der residierenden stimmgebenden Domherren ist festgesetzt für Fr. 2'000, derjenige hingegen der nicht residierenden auf Fr. 300.

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