188.13
CH-TG
§ 1 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
Langenthaler Gesamtvertrag
§ 1 Übereinkunft zwischen den Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Organisation des Bistums Basel
1. Die neue Umschreibung des Bistums Basel wird in sich begreifen
a. die ganze katholische Bevölkerung der löblichen Stände Luzern, Solothurn und Zug;
b. die katholische Bevölkerung in dem mit dem löblichen Stande Bern durch den Wienerkongress vom 19. März 1815 vereinigten Landteil.