188.12
CH-TG
Art. 4 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der Regierung des Kantons Thurgau betreffend den Beitritt des hohen Standes Thurgau zum Bistum Basel
Art. 4 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der Regierung des Kantons Thurgau betreffend den Beitritt des hohen Standes Thurgau zum Bistum Basel
1. Die Ratifikationen der gegenwärtigen Übereinkunft, welche doppelt ausgefertigt und besiegelt wird, sollen baldmöglichst ausgewechselt werden.