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188.11 CH-TG

Art. 5 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Wiederherstellung und neue Umschreibung des Bistums Basel

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Art. 5 Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug betreffend die Wiederherstellung und neue Umschreibung des Bistums Basel

1. Demselben steht, im Falle der Erledigung des bischöflichen Stuhls, das Recht zu, nach der Vorschrift des Art. 12 den Bischof zu wählen.

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