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Art. 2 Übereinkunft «Diakonie Schweiz»

Grundlagen: Diakonischer Auftrag und Diakonat
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Art. 2 Übereinkunft «Diakonie Schweiz»

1. Der diakonische Auftrag der Kirche umfasst Tätigkeiten, durch welche die soziale Kraft der von Jesus Christus vorgelebten Liebe Gottes mittels konkreten Wirkens und verbindenden Handelns in die Gegenwart einfliesst. Der diakonische Dienst, der gleichwertig mit dem Dienst am Wort ist, geht an die Kirche als Ganzes.

Die Kirche anerkennt, bevollmächtigt, segnet und sendet Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone (Diakonat), die in besonderer Weise den diakonischen Auftrag und Dienst unterstützen.

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