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187.523 CH-TG

§ 3 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau über die Kirchenverhältnisse der Höfe Reggtal, Meiersboden und Horn

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§ 3 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Zürich und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau über die Kirchenverhältnisse der Höfe Reggtal, Meiersboden und Horn

1. Die Steuerpflichtigen der Höfe übernehmen für die Jahre 1926 bis 1930 alljährlich einen Anteil von 7 % des im Voranschlag ermittelten, durch Steuern zu deckenden Ausgabenüberschusses der Kirchgemeinde Sternenberg.

2. Für die folgenden Jahre erfolgt eine neue Festsetzung des thurgauischen Anteils.

3. Die Verteilung des thurgauischen Anteils auf die einzelnen Steuerpflichtigen der Höfe, der Steuerbezug und die Steuerablieferung sind Sache der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Dussnang.

4. Die Steuerablieferung erfolgt alljährlich bis spätestens am 1. Oktober.

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