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187.522 CH-TG

§ 5 Vertrag zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Bereinigung der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg

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§ 5 Vertrag zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Bereinigung der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg

1. Dieser Vertrag tritt auf den 1. April 1974 in Kraft. Er ist in den Amtsblättern der Kantone Zürich und Thurgau zu veröffentlichen und in die kantonalen Gesetzessammlungen aufzunehmen.

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