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§ 4 Vertrag zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Bereinigung der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg

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§ 4 Vertrag zwischen dem Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau und dem Regierungsrat des Kantons Zürich über die Bereinigung der Grenzen zwischen der Evangelischen Kirchgemeinde Aadorf-Aawangen und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg

1. Evangelische Kirchgenossen aus den abgetrennten Gebieten, deren Ehegatten vor Inkrafttreten dieses Vertrages in Aawangen oder Aadorf bestattet wurden, können auf Verlangen ihrer Angehörigen ebenfalls daselbst bestattet werden. Die Kosten trägt die Politische Gemeinde Hagenbuch gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1973.

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