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187.520 CH-TG

§ 3 Übereinkunft zwischen den Ständen Zürich und Thurgau betreffend definitive Regulierung der kirchlichen Verhältnisse der Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies

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§ 3 Übereinkunft zwischen den Ständen Zürich und Thurgau betreffend definitive Regulierung der kirchlichen Verhältnisse der Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies

1. Die Schulverhältnisse hingegen werden durch die Bestimmungen der § 1 und § 2 in keiner Weise berührt.

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