187.520
CH-TG
§ 3 Übereinkunft zwischen den Ständen Zürich und Thurgau betreffend definitive Regulierung der kirchlichen Verhältnisse der Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies
§ 3 Übereinkunft zwischen den Ständen Zürich und Thurgau betreffend definitive Regulierung der kirchlichen Verhältnisse der Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies
1. Die Schulverhältnisse hingegen werden durch die Bestimmungen der § 1 und § 2 in keiner Weise berührt.