Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.520 CH-TG

Kanton Thurgau 187.520

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Thurgau
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die drei früherhin zur thurgauischen Filiale Bichelsee kirchgenössig gewesenen, hierauf von zürcherischer Seite mit der Filiale Sitzberg vereinigten Höfe Renggerschwil, Scheurli und Emmerwies werden auch von thurgauischer Seite in der letzteren Verbindung mit Sitzberg und als losgetrennt von Bichelsee anerkannt.

1. Von zürcherischer Seite, respektive den drei benannten Höfen, wird demnach auf alle aus dem bisherigen kirchlichen Verbande mit Bichelsee entspringenden Rechte, als Anteil an dem Kirchenvermögen usw., verzichtet. Im fernern verpflichtet sich die Regierung des Standes Zürich für Loskauf dieser drei Höfe respektive Schadloshaltung der Gemeinde Bichelsee die Summe von fl. 400 R.V. zu zahlen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →