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187.512 CH-TG

Art. 2 Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil

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Art. 2 Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil

1. Diese Zuteilung erfolgt in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen, wie die Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 das Verhältnis für die evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach zur evangelischen Kirchgemeinde Wil, Kanton St. Gallen, geordnet hat.

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