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187.512 CH-TG

Art. 1 Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil

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Art. 1 Nachtrag zur Übereinkunft vom 11./14. Juni 1889 betreffend Zuteilung der evangelischen Einwohner zu Rickenbach und Wilen an die evangelische Kirchgemeinde Wil

1. Auf Ansuchen der evangelischen Einwohner zu Wilen bei Rickenbach und mit Zustimmung der Kirchenvorsteherschaft Sirnach, wohin die Betreffenden bisher kirchlich gehörten, werden die Evangelischen der thurgauischen Ortschaft Wilen bei Rickenbach an die evangelische Kirchgemeinde Wil zugeteilt.

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