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187.511 CH-TG

Art. 5 Übereinkunft zwischen dem evangelischen Kirchenrat des Kantons St. Gallen und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Aufhebung der bisherigen kirchlichen Zuteilung der Evangelischen in den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu der Gemeinde Sirnach und Einverleibung der evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach in die neu zu gründende Kirchgemeinde Wil

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Art. 5 Übereinkunft zwischen dem evangelischen Kirchenrat des Kantons St. Gallen und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Aufhebung der bisherigen kirchlichen Zuteilung der Evangelischen in den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu der Gemeinde Sirnach und Einverleibung der evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach in die neu zu gründende Kirchgemeinde Wil

1. Den ausser der politischen Gemeinde Wil wohnenden Angehörigen der evangelischen Kirchgemeinde Wil ist das Beerdigungsrecht, wo und wie solches für die evangelischen Bewohner der politische Gemeinde Wil zu Recht besteht, ebenfalls zugesichert unter Vorbehalt einer angemessenen Entschädigung für den Fall, dass die Errichtung eines neuen allgemeinen Friedhofes für die politische Gemeinde notwendig würde. Die daherige Entschädigung ist durch die gesamte evangelische Kirchgemeinde Wil zu leisten.

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