187.511
CH-TG
Art. 3 Übereinkunft zwischen dem evangelischen Kirchenrat des Kantons St. Gallen und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Aufhebung der bisherigen kirchlichen Zuteilung der Evangelischen in den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu der Gemeinde Sirnach und Einverleibung der evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach in die neu zu gründende Kirchgemeinde Wil
Art. 3 Übereinkunft zwischen dem evangelischen Kirchenrat des Kantons St. Gallen und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Aufhebung der bisherigen kirchlichen Zuteilung der Evangelischen in den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu der Gemeinde Sirnach und Einverleibung der evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach in die neu zu gründende Kirchgemeinde Wil
1. Der Austritt der bisher an Sirnach Zugeteilten, sowie die Ablösung der bisher inkorporierten Ortschaft Rickenbach erfolgte ohne gegenseitige Entschädigungsansprachen irgendwelcher Art. Unter Vorbehalt von Art. 6 dürfen die Austretenden zu keinerlei Lasten für die Kirchgemeinden Sirnach herbeigezogen werden und verzichten ihrerseits die Austretenden auf jedes Anspruchsrecht aus das Vermögen und Eigentum der Kirchgemeinde Sirnach sowie auf jedes Mitbenützungsrecht ihrer kirchlichen Institutionen.
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Kanton Thurgau 187.511
Art. 4 Übereinkunft zwischen dem evangelischen Kirchenrat des Kantons St. Gallen und dem evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau betreffend Aufhebung der bisherigen kirchlichen Zuteilung der Evangelischen in den politischen Gemeinden Wil und Bronschhofen zu der Gemeinde Sirnach und Einverleibung der evangelischen Einwohner der thurgauischen Ortschaft Rickenbach in die neu zu gründende Kirchgemeinde Wil →