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187.51 CH-TG

§ 8 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden

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§ 8 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden

1. Die vorstehend aufgestellten Zuteilungsverhältnisse können, falls es das Bedürfnis erheischen sollte, zwischen den beidseitigen Kirchenräten durch spätere Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

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