Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
187.51 CH-TG

§ 4 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden

1. Allfällige Anstände, die sich hinsichtlich dieser Steuerforderungen erheben, sind durch die zuständigen thurgauischen Behörden zu entscheiden.

← § 3 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden Kanton Thurgau 187.51 § 5 Übereinkunft betreffend die kirchliche Besorgung der in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen wohnenden Evangelischen, welche für ihre kirchlichen Angelegenheiten einer benachbarten Pfarrgemeinde des Kantons Thurgau zugeteilt werden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →