187.29
CH-TG
§ 8 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Härtefallbeiträge
Beitragsarten
§ 8 Stipendienreglement · Härtefallbeiträge
1. Zusätzlich können Härtefallbeiträge gewährt werden, namentlich an Personen, die sich in Ausbildungen gemäss § 2 befinden, deren Eltern aber einen Beitrag an ihre kirchliche Ausbildung verweigern.