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§ 5 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Unterstützungsbeiträge

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§ 5 Stipendienreglement · Unterstützungsbeiträge

1. Unterstützungsbeiträge können an Personen ausgerichtet werden, die sich in Ausbildungen gemäss § 2 befinden und beim Quästorat des Kirchenrates ein begründetes Gesuch einreichen.

2. Unterstützungbeiträge können im Blick auf ordentliche Ausbildungskosten, aber auch auf ausserordentliche Ausbildungskosten, namentlich für Studiensemester im Ausland, ausgerichtet werden.

3. Unterstützungsbeiträge können an Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen ausgerichtet werden, die entweder selbst oder deren Eltern den gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau haben.

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