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§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Beitragsberechtigte Ausbildungen

Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
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§ 2 Stipendienreglement · Beitragsberechtigte Ausbildungen

1. Ausbildungsbeiträge werden insbesondere für folgende Ausbildungswege nach der obligatorischen Schulpflicht gewährt

1. Theologie- und Kirchenmusikstudium;

2. Ausbildungen, die zur Wahl oder Anstellung im Diakonat, als sozialdiakonische(r) Mitarbeiter(in) oder in der kirchlichen Jugendarbeit führen;

3. Ausbildungen, die zur Anstellungsfähigkeit als Religionslehrer oder -lehrerin führen.

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