187.29
CH-TG
§ 2 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Beitragsberechtigte Ausbildungen
Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
§ 2 Stipendienreglement · Beitragsberechtigte Ausbildungen
1. Ausbildungsbeiträge werden insbesondere für folgende Ausbildungswege nach der obligatorischen Schulpflicht gewährt
1. Theologie- und Kirchenmusikstudium;
2. Ausbildungen, die zur Wahl oder Anstellung im Diakonat, als sozialdiakonische(r) Mitarbeiter(in) oder in der kirchlichen Jugendarbeit führen;
3. Ausbildungen, die zur Anstellungsfähigkeit als Religionslehrer oder -lehrerin führen.