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187.29 CH-TG

§ 19 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 19 Stipendienreglement · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf einen vom Kirchenrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft.

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