187.29
CH-TG
§ 13 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Gesuch
Verfahren
§ 13 Stipendienreglement · Gesuch
1. Erstmalige Gesuche sind mit den nötigen Unterlagen bis spätestens einen Monat nach Beginn des betreffenden Semesters an das Quästorat des Kirchenrates zu richten.
2. Gesuche um Fortsetzung von Ausbildungsbeiträgen sind im Lauf jedes Studiensemesters unter Beibringung eines Dokuments, in dem die Ausbildungsstätte die Fortführung der Ausbildung bestätigt, an das Quästorat des Kirchenrates zu richten.