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§ 12 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Härtefallbeiträge

Höhe der Ausbildungsbeiträge
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§ 12 Stipendienreglement · Härtefallbeiträge

1. Härtefallbeiträge können maximal in der Höhe von Fr. 4'000 pro Semester ausgerichtet werden.

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