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187.29 CH-TG

§ 11 Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement) - Darlehen

Höhe der Ausbildungsbeiträge
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§ 11 Stipendienreglement · Darlehen

1. Darlehen können maximal in der Höhe von Fr. 30'000 für die gesamte Ausbildung gewährt werden.

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